ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ALLE VERANSTALTER (PRIVATE & GESCHÄFTLICHE)…
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Rahmen von Verträgen, die
zwischen Eventsängerin Kirstin Käfer. E-Mail: info@kirstin-kaefer.de,
Telefon: +49 (0)7941/9632288 (im Folgenden "Anbieterin" genannt) und dem Auftragsgeber,
welche zusammen geschlossen werden.
(2) Die Anbieterin behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Für den Auftraggeber gelten
die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Engagement-Details und detaillierte Buchung sind gemäss separater Vereinbarung zu Regeln. Dies
betrifft Zeitablauf, Liedauswahl und alle weiteren Details der Buchung.
(2) Die Liederwahl muss bis spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung definitiv festgelegt sein und ist
der Anbieterin schriftlich (E-Mail) mitzuteilen. Es können Lieder aus der Songliste auf der Homepage
www.kirstin-kaefer.de ausgewählt werden.
(3) Andere Liederwünsche sind mit der Anbieterin zu besprechen
(4) Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
(5) Bei Buchungen zum Sektempfang, Abendveranstaltungen o.ä. gilt die vereinbarte Gage für den
definierten Zeitraum. Für jede weitere angefangene Stunde stellt die Anbieterin einen Preis von EUR
80.- in Rechnung. Eine Ausdehnung des Zeitraums wird vor Ort in Rücksprache mit dem
Auftraggeber festgelegt.
(6) Im vereinbarten Zeitraum steht der Anbieterin jede Stunde eine frei wählbare Pause von mindestens
15 Minuten zu. In diesen Pausen kann die Anbieterin Musik ab Band laufen lassen.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Die Informationen auf der Internetseite www.kirstin-kaefer.de sind unverbindlich und stellen kein
bindendes Angebot dar. Der Auftraggeber erhält per E-Mail das individuelle Angebot.
(2) Durch Rückbestätigung des Angebotes per E-Mail durch den Auftraggeber erfolgt ein
Vertragsabschluss mit Anerkennung der AGB.
(3) Bei Buchungen mit einem Betrag über EUR 400.- ist zwingend die Bestätigung des Angebotes durch
Unterschrift des Auftraggebers und Rücksendung per Post oder E-Mail mit Scan nötig. Durch die
Unterschrift erfolgt ein Vertragsabschluss mit Anerkennung der AGB.
(4) Falls gewünscht nimmt die Anbieterin mit der zuständigen Person vor Ort (Standesamt, Kirche,
Restaurant usw.) vorgängig Kontakt. Bei Buchung als Überraschung ist eine solche vorgängige
Abklärung durch die Anbieterin zwingend.
(5) Der Auftraggeber ist dafür zuständig, dass die Anbieterin mindestens 1 Stunde vor Beginn der
Veranstaltung Zutritt zu den Räumlichkeiten hat. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Anbieterin
frühzeitig darüber zu informieren. (Bei standesamtlichen Trauungen ist oft nur eine kürzere
Aufbauzeit möglich).
§ 4 Technik
(1) Tontechnik und allfällige Lichttechnik wird durch die Anbieterin mitgebracht, aufgebaut und selbst
bedient.
(2) Der Auftraggeber hat vorgängig dem Veranstalter vor Ort (Kirche, Standesamt, Restaurant usw.)
den Auftritt anzukünden und den Auftritts-Standort inklusive vorhandenem Stromanschluss zu
klären. Der Standort ist der Anbieterin spätestens beim Aufbau mitzuteilen. Falls kein
Stromanschluss vorhanden ist, ist dies der Anbieterin auf jeden Fall spätestens 4 Wochen vor der
Veranstaltung mitzuteilen.
(3) Bei Freiluft-Veranstaltungen ist vom Auftraggeber für eine wetterfeste Unterstellmöglichkeit für die
Anbieterin und die Technik zu sorgen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die vereinbarte gesamte Gage ist netto. Der Ausweis der Umsatzsteuer entfällt gemäß
Kleinunternehmerregelung § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz.
(2) Die Buchung ist bestätigt und dieser Vertrag ist gültig erst nach Erhalt der Anzahlung in Höhe von 60,00 € des Gesamtbetrages innerhalb 7 Tage auf das von der Sängerin genannte Konto. Die
Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Wird die Anzahlung in diesem Zeitraum nicht geleistet, ist der Vertrag ungültig. Die restliche Gage ist gemäss Rechnung spätestens am Tag des
Auftrittes in bar an die Sängerin zu zahlen oder per Überweisung auf das von der Sängerin genannte Konto bis 3 Tage vor der Veranstaltung.
(3) Erst nach Bezahlung der Anzahlung ist das Engagement verbindlich gebucht.
(4) Bei Buchung der Anbieterin während des Sektempfanges, Abendveranstaltung o.ä. gilt die
angegebene Gage für den Zeitraum gemäss Zeitplan. Sollte vor Ort ein längerer Auftritt vereinbart
werden, hat dies eine höhere Gage zur Folge
.
§ 5 Rücktrittsbestimmungen
(1) Sofern die Veranstaltung (Hochzeit, Taufe usw.) für die Anbieterin storniert wird, werden für den
Auftraggeber folgende Ausfall- bzw. Stornierungskosten für die Stornierung fällig:
Bei jeder Stornierung = Die bereits getätigte Anzahlung bleibt bei der Anbieterin für bereits geleistete
Aufwendungen (Offert- und Buchungsaufwendungen usw.)
Ausfall-Ersatz bei Terminstornierung
ab 14 Tage nach verbindlicher Buchung
bis 90 Tage vor dem Termin: 100,- €
ab 89 Tage vor dem Termin: 50% der vereinbarten Gage
ab 30 Tage vor dem Termin: 80% der vereinbarten Gage
Bei kurzfristiger Storno innerhalb von 2 Wochen vor dem Termin wird die komplette Gage fällig.
Die Anbieterin muss sich gemäss Regelung des BGB jedoch durch den Ausfall des Auftritts erlangte
anderweitige Verdienstmöglichkeiten anrechnen lassen.
(2) Sollte sich der Auftrittsbeginn aufgrund Verspätungen jeglicher Art verzögern, welche nicht von der
Anbieterin verschuldet sind, kann bei Mehrfachbuchungen der Anbieterin am Tage der Buchung
keine Garantie für den Auftritt gewährleistet werden. Wurde die Verspätung durch die Auftraggeber
verursacht, entbindet es diese nicht von der Zahlung der vereinbarten Gage.
(3) Bei Krankheit, Unfall oder familiärer Sterbefälle ergeben sich für beide Vertragspartner keine Rechte
und Pflichten aus diesem Vertrag. Sofern die Anbieterin verhindert ist, wird Sie sich, allerdings ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht, um einen geeigneten Ersatz bemühen.
(4) In jedem Fall besteht die Pflicht zur sofortigen Information für beide Vertragspartner.
(5) Verhindert höhere Gewalt die Durchführung der Veranstaltung, so sind beide Vertragspartner von
Schadensersatzpflichten befreit.
§ 6 Werbezwecke
(1) Die Anbieterin kann rund um ihren Auftritt Videoaufnahmen und Fotos für eigene Werbezwecke
(Homepage, Facebook usw.) tätigen. Allfällige Fotos der Anbieterin zusammen mit dem
Auftraggeber darf die Anbieterin ebenfalls für Werbezwecke verwenden.
(2) Sollten die Auftraggeber damit nicht einverstanden sein, ist dies der Anbieterin spätestens 4 Wochen
vor der Veranstaltung schriftlich (E-Mail) mitzuteilen.
§ 7 Weitere Bedingungen
(1) Allfällige Gebühren der GEMA (Deutschland) ) sind vom Auftraggeber / Veranstalter zu tragen.
(Tarif für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires bei Trauungen (Tarif WR-Hz)
Die Vergütungssätze WR-Hz finden für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires bei standesamtlichen Trauungen Anwendung.
Dieser Tarif gilt z. B. für
Trauungen. Hochzeit, Standesamt
§ 8 Haftung
(1) Die Haftung des Anbieters, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen für Schäden
beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die Haftung aufgrund von
Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, im Falle von Arglist, bei der Übernahme
einer Garantie, Verletzungen von Kardinalpflichten sowie aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
Für die Zwecke dieser Bedingungen gelten als Kardinalpflichten solche Pflichten, die die
ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde
deshalb vertraut und vertrauen darf.
(2) Im Falle einer Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die
Haftung des Anbieters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
Dies gilt nicht für die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
im Falle von Arglist, bei der Übernahme einer Garantie oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
§ 9 Datenschutz
(1) Die Anbieterin speichert und nutzt personenbezogene Daten der Kunden zur Abwicklung und
Erfüllung des abgeschlossenen Vertrages. Die Daten werden außerdem zur weiteren Pflege der
Geschäftsbeziehung mit dem Kunden verwendet, soweit der Kunde dem nicht schriftlich
widerspricht.
§ 10 Technik / Equipment/ Anschluss an PA -Anlage (Musikanlage)
(1)Tontechnik wird durch Kirstin Käfr/Techniker mitgebracht,
aufgebaut und selbst bedient
(2) Für eventuelle Schäden an der Technik der AN durch unvorhersehbare Ereignisse oder fehlerhaften Anschluss oder falsche Bedienung durch Dritte, haftet der AG.
(3) Bei Diebstahl der Technik im Veranstaltungsraum des AG haftet der AG mit dem Wiederbeschaffungswert der Technik.
(4)Der AG sollte vor Veranstaltung Kirstin Käfer / Techniker über die technischen Voraussetzungen informieren, ggf. sind die Kontaktdaten dieser an Kirstin Käfervzu übermitteln.
(5)Nachfolgende technische Voraussetzungen sind durch den AG in den Veranstaltungsräumen zu stellen, aufzubauen und durch einen Tontechniker oder DJ zu bedienen:
- VDE- gerechten Stromanschluss für Technik Kirstin Käfer,
1 Steckdosen, in Nähe des Auftrittsplatzes
- bei Freiluft-Veranstaltung wetterfeste Unterstellmöglichkeit für Kirstin Käfer/Techniker und die Technik selbst.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Elektronische Schriftform
(E-Mail) ist ausreichend.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder
sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der Vereinbarung im
Übrigen nicht berührt.