Immer mehr Kirchen erlauben bei der musikalischen Untermalung der Trauzeremonie KEINE professionellen Anlagen mehr mit der sich Hochzeitssänger begleiten.
Das bedeutet, dass die Sänger(in) "nur" singen darf und keine instrumentale Begleitung durch z.B. einen CD - Player erlaubt ist.
Das ist sicherlich oftmals ärgerlich für das Brautpaar, aber daran ist nunmal nichts zu ändern.
Die Liedauswahl ist durch einen "NUR" Acapellagesang sehr eingeschränkt, jedoch durchaus machbar.
Ein "Ave Maria" , ein "Amazing grace", "The Rose" oder auch die Hochzeitsversion von"Dir gehört mein Herz" sind in diesen Kirchen die meistgewünschten Lieder