Technik
Ich benutze dem Anlass und Raum entsprechende Technik. Für mich ist wichtig, dass die Soundqualität stimmt und dass sie möglichst klein, schnell aufgebaut und praktisch ist.
Ich benutze dem Anlass und Raum entsprechende Technik. Für mich ist wichtig, dass die Soundqualität stimmt und dass sie möglichst klein, schnell aufgebaut und praktisch ist.
Sie buchen immer eine „Flatrate“ im Rahmen der Trauzeremonie. Die Anzahl der Lieder während der Trauung ist für den Preis unrelevant.
Sehr gerne studiere ich IHR Wunschlied ohne Aufpreis ein, falls es stimmlich für mich machbar ist und es davon ein Playback gibt, jedoch sollte ich dies ca. 6 Wochen vor der Trauung wissen.
Mein Equipment (Gesangsanlage, Mikrofon, usw.) bringe ich selbst mit. Lediglich eine normale Steckdose sollte in der Nähe vorhanden sein.
Sobald der Trautermin mit der Kirche fest ist. Wer zuerst bucht, erhält den Zuschlag.
Ja, das ist möglich, JEDOCH
Nach der Buchung erhalten Sie von mir eine schriftliche Buchungsbestätigung und ein Formular (per E-Mail). Mit dieser ist der Auftrag für beide Seiten fest.
Ich sage nun allen anderen Interessenten ab und plane meinen Tag danach. Das heisst, ich nehme eventuell vor oder nach Ihrem Termin noch andere Aufträge in der Gegend an. Bei einer Stornierung fallen
daher folgende Stornogebühren an. Diese entfallen jedoch, wenn ich einen Ersatztermin reinbekomme.
ab 89 Tage vor dem Termin:
50% der vereinbarten Gage
ab 30 Tage vor dem Termin:
80% der vereinbarten Gage
Bei kurzfristiger Storno innerhalb von 2 Wochen vor dem Termin wird die komplette Gage fällig.
Bei Buchungswunsch bekommen Sie von mir ein Formular zugeschickt welches Sie dann (auch am PC) ausfüllen können. Darin auch der Hinweis mit einer Anzahlung von 60€.
Die Restgage selbst wird komplett in bar vor dem Auftritt gezahlt.
Am besten machen Sie vorher bereits einen Umschlag fertig und lassen ihn an dem Tag selbst von einer Person Ihres Vertrauens übergeben.
Falls Barzahlung für Sie nicht in Frage kommt, können Sie die Gage auch vorab auf mein Konto überweisen.
Sollte es mir auf Grund einer Krankheit nicht möglich sein Ihren Termin wahrzunehmen, (was in fast 25 Jahren nur einmal vorgekommen ist) bekommen Sie die Anzahlung natürlich wieder zurück und ich bemühe mich nach einem Ersatz.